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ALLGEMEINE GESCHÄFSTBEDINGUNGEN
B2B

AGB B2B

  1. RISER GmbH (nachfolgend kurz RISER genannt) arbeitet ausschließlich nach Maßgabe nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Sämtliche darüber hinausgehende bzw. davon abweichende Vereinbarungen erlangen bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung Rechtsgültigkeit. Mündliche Absprachen, welche von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen umfassen, sind jedenfalls ungültig.

  2. Angebote und Kostenvoranschläge werden von RISER sofern nicht dezidiert anders angegeben, 15 Tage aufrechterhalten. Erfolgt die Beauftragung nach Ablauf dieser Zeit, so behält sich RISER das Recht vor, das Angebot zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

  3. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Projektschrittes und ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat als vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle an den Kunden gelieferten Werke Eigentum von RISER. Im Falle einer Erstbeauftragung behält sich RISER das Recht auf eine Anzahlung vor. Ein Auftrag kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen storniert werden. Verrechnet werden alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten zuzüglich aller Kosten bis zum Ende der Stornofrist laut Angebot.

  4. Aufträge, die von RISER im Auftrag des Kunden an Dritte vergeben werden, werden mit einem Aufschlag von 15 % vom Netto-Auftragswert in Rechnung gestellt. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, mit fälligen Forderungen von RISER aufzurechnen.

  5. Sämtliche Daten und Inhalte, die von Kunden sowie von RISER generiert und auf die Plattform von RISER hochgeladen werden, sind exklusives Eigentum von RISER. Dies umfasst alle von RISER angebotenen Dienstleistungen und Services (bspw. featured Gateways, Gruppen oder Challenges). An für den Kunden eigens und ausschließlich gefertigten Werken, welche in dessen Ökosystem Verwendung findet, erhält der Kunde von RISER ein unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der Auftragserteilung, vorausgesetzt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht nachkommt.

  6. RISER und der Kunde verpflichten sich über alle, durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

  7. RISER haftet in keiner Weise für das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit.

  8. RISER ist es gestattet, den Namen, das Logo und die von RISER gestalteten Produkte bzw. Dienstleistungen des Kunden in Bezug auf die Zusammenarbeit zeitlich und räumlich uneingeschränkt in eigener Sache für PR und Marketingzwecke zu verwenden. Die gestalteten Produkte jedoch erst, sobald diese in irgendeiner Art vom Kunden veröffentlicht wurden. Dem Kunden steht ein redaktionelles Vetorecht zu.

  9. Für sämtliche, vom Kunden gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Texte, grafischen Elemente und Designs, haftet der Kunde und er verpflichtet sich, RISER gegenüber Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos zu halten.

  10. Alle von RISER erarbeiteten Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Änderungen an den vorgeschlagenen und ausgewählten Designs dürfen nur nach Rücksprache mit RISER durchgeführt werden. Unabhängig von den dem Kunden zustehenden Nutzungsrechten, verbleiben Originalentwürfe bei RISER.

  11. Die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung seitens RISER untersagt.

  12. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen unterliegt RISER keiner wie immer gearteten Beschränkung in der Bearbeitung gleicher oder ähnlicher Projekte unterschiedlicher Kunden.

  13. Der Kunde und sämtliche mit dem Kunden assoziierten Unternehmen verzichten darauf, Mitarbeiter von RISER weder zu beauftragen noch zu beschäftigen. Dies gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinausgehend für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit (Datum der letzten Rechnung).

  14. Bei Reisen im Auftrag des Kunden, die in einer Richtung in einem Stück über 3 Stunden hinausgehen, werden Flüge in der Business Class und Bahnreisen in der ersten Klasse gebucht und in Rechnung gestellt. Um Kostentransparenz zu gewährleisten, werden die entsprechenden Belege der Rechnung beigelegt.

  15. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen RISER und dem Kunden vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in der Stadt Wien.

RISER GmbH, 2022

RISER ist eine Plattform und App von Motorradfahrern für Motorradfahrer mit dem Ziel Biker rund um den Globus zu verbinden. Designt und umgesetzt in 🇦🇹 von einem internationalen Team.

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